Bebauungsmerkmale
Art der baulichen Nutzung | GE Gewerbegebiete |
GRZ Grundflächenzahl | 0,8 (80% der Gesamtfläche dürfen bebaut werden) |
GFZ Geschossflächenzahl | 2,4 |
FH max. Firsthöhe | 12 m |
AH Außenwandhöhe | 9 m |
abweichende Bauweise | Gebäudelängen von über 50 m sind zulässig |
Schalleistungspegel | GE1/ GE2 50 db(A)m² bzw.GE3/ GE4 60 db(A)m² |
24-h-Betrieb | ja |
Zulässiges Gewerbe (GE)
A: Zulässig sind:
- Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe ausgenommen Buchst. C Nr. 1 und 2
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Tankstellen
- Anlagen für sportliche Zwecke
B: Ausnahmsweise können Zugelassen werden:
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und im gegenüber in Grundfläche und Baumasse unterordnet sind
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
C: Unzulässig sind:
- Vergnügungsstätten
- Bordelle, bordellähnliche Betriebe